TILLY BAILEY & IRVINE LLP
Kurzprofil
TILLY BAILEY & IRVINE LLP ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer OC315000 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Partnership (limited liability partnership). TILLY BAILEY & IRVINE LLP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. Der LEI wurde am 3. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. Januar 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 16. Januar 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 16. Januar 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | Limited Liability Partnership (limited liability partnership) |
|---|---|
| Register | Unternehmensregister Companies House · Website des Registers |
| Registernummer | OC315000 |
| Registerstelle | Companies House |
| Rechtsordnung | Vereinigtes Königreich |
| Sitzanschrift | YORK CHAMBERS, YORK ROAD, TS26 9DP HARTLEPOOL, Vereinigtes Königreich |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 02.09.2005 |
| LEI | 213800X28838Z2HVD247 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 03.01.2018 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 17.01.2026 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 16.01.2026 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.