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TPG PARTNERS IV-AIV, L.P.

limited partnership (LP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300I2XHLY4DZ2NR52
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

TPG PARTNERS IV-AIV, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer MC-16595 eingetragen. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). TPG PARTNERS IV-AIV, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 28. September 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 26. März 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 26. März 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerMC-16595
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Maples and Calder Corporate Services Ltd., PO Box 309, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung301 Commerce Street, 76102 Fort Worth, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300I2XHLY4DZ2NR52
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben28.09.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung26.03.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

TPG PARTNERS IV-AIV, L.P. diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.