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TRIBECA INVESTMENT PARTNERS PTY LTD

Limited Proprietary Company (Proprietary Limited) · SYDNEY, Australien · LEI 549300DJTBJ235LYP212
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

TRIBECA INVESTMENT PARTNERS PTY LTD ist in Australien registriert und im Register „Gesellschaftsregister (ASIC)“ unter der Nummer 080 430 100 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Proprietary Company (Proprietary Limited) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Australien). TRIBECA INVESTMENT PARTNERS PTY LTD ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 28. November 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Proprietary Company (Proprietary Limited)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Australien)
RegisterGesellschaftsregister (ASIC) · Website des Registers
Registernummer080 430 100
RegisterstelleThe Australian Securities and Investment Commission (ASIC)
RechtsordnungAustralien
SitzanschriftLevel 23, 2000 SYDNEY, Australien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.10.1997
LEI549300DJTBJ235LYP212
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.11.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung26.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

TRIBECA INVESTMENT PARTNERS PTY LTD diese Einheit
TRIBECA INVESTMENT PARTNERS (SINGAPORE) PTE. LTD. Singapur

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)