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Universiteit Utrecht

publiekrechtelijke rechtspersoon · Utrecht, Niederlande · LEI 724500VXOYDI1WLKHE49
LEI abgelaufenstaatliche StelleKonzernmutter

Kurzprofil

Universiteit Utrecht ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 30275924 eingetragen. Die Rechtsform ist publiekrechtelijke rechtspersoon. Universiteit Utrecht ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Oktober 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 19. Oktober 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 19. Oktober 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformpubliekrechtelijke rechtspersoon
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer30275924
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftHeidelberglaan 8, 3584CS Utrecht, Niederlande
Kategoriestaatliche Stelle · Zentralregierung
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1669
LEI724500VXOYDI1WLKHE49
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben10.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.10.2024
Nächste LEI-Erneuerung19.10.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Universiteit Utrecht diese Einheit
Universiteit Utrecht Holding B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)