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University Of Aberdeen

CHARITY · Aberdeen, Vereinigtes Königreich · LEI 213800QXGRTVSNI6FB22
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

University Of Aberdeen ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Scottish Charity Register“ unter der Nummer SC013683 eingetragen. University Of Aberdeen ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 14. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. September 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 2. September 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 2. September 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCHARITY
RegisterScottish Charity Register · Website des Registers
RegisternummerSC013683
RegisterstelleScottish Charity Regulator
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftUniversity Office, King's College, AB24 3FX Aberdeen, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.08.2017
LEI213800QXGRTVSNI6FB22
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben14.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.09.2023
Nächste LEI-Erneuerung02.09.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

University Of Aberdeen diese Einheit
University of Aberdeen Mumbai Campus Private Limited Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)