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UREN FOOD GROUP LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · NESTON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800BMKR1415GA4P74
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

UREN FOOD GROUP LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 00517333 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). UREN FOOD GROUP LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 28. Januar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 1. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer00517333
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftWOOD PARK, CHESTER HIGH ROAD, CH64 7TB NESTON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.03.1953
LEI213800BMKR1415GA4P74
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.01.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung01.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

UREN FOOD GROUP LIMITED diese Einheit
Uren Coldstores Sp z o o Polen abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)