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USB INVESTMENT SOLUTIONS (USBIS) CAYMAN LTD.

limited liability company (LLC) · GEORGE TOWN, Kaimaninseln · LEI 213800KHA87KEBMC6J12
LEI abgelaufen

Kurzprofil

USB INVESTMENT SOLUTIONS (USBIS) CAYMAN LTD. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist limited liability company (LLC). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 12. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. Juli 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 12. Oktober 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 12. Oktober 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited liability company (LLC)
Register · Website des Registers
Registernummer14997
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O MAINSTREAM FUND SERVICES (CAYMAN) LIMITED, 3RD FLOOR, CITRUS GROVE, KY1-1004 GEORGE TOWN, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800KHA87KEBMC6J12
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben12.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.07.2021
Nächste LEI-Erneuerung12.10.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

USB INVESTMENT SOLUTIONS (USBIS) CAYMAN LTD. diese Einheit
URALSIB DIVERSITY FUND SPC, LTD Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)