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Vandewiele

Naamloze vennootschap (NV) · Kortrijk, Belgien · LEI 5493002AJ01NM6N24S63
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Vandewiele ist in Belgien registriert und im Register „Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE)“ unter der Nummer 0405450595 eingetragen. Die Rechtsform ist Naamloze vennootschap (NV) – Aktiengesellschaft (Belgien). Vandewiele ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 5 Tochtergesellschaften in 5 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 30. Januar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformNaamloze vennootschap (NV)
Aktiengesellschaft (Belgien)
RegisterZentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE) · Website des Registers
Registernummer0405450595
RegisterstelleFederale Overheidsdienst Economie / Service Public Fédéral Economie
RechtsordnungBelgien
SitzanschriftMichel Vandewielestraat 7, 8510 Kortrijk, Belgien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1968
LEI5493002AJ01NM6N24S63
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben30.01.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Vandewiele diese Einheit
SUPERBA Frankreich abgelaufen
VAN DE WIELE ASIA LIMITED Hongkong
SAVIO MACCHINE TESSILI S.P.A. Italien
Gesamte Gruppe ansehen: 5 Tochtergesellschaften in 5 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)