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Viking Global Opportunities Master LP

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln · LEI 54930055RRBNVNV25G24
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

Viking Global Opportunities Master LP ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 76530 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). Viking Global Opportunities Master LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 29. Oktober 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer76530
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftSouth Church Street, Ugland House, P. O. Box 309, c/o MAPLES CORPORATE SERVICES LIMITED, KY1-1104 George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung600 Washington Boulevard, 06901 Stamford, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.08.2014
LEI54930055RRBNVNV25G24
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben29.10.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Viking Global Opportunities Master LP diese Einheit
VIKING GLOBAL OPPORTUNITIES LIQUID PORTFOLIO SUB-MASTER LP Kaimaninseln

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)