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VP DISLOCATION FUND, L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300WURUD6CKKI2491
LEI abgelaufenFonds

Kurzprofil

VP DISLOCATION FUND, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. Februar 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Januar 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 13. Januar 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 13. Januar 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
Register · Website des Registers
Registernummer1645254
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
Sitzanschrift190 Elgin Avenue, KY1-9008 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung901 Marquette Avenue South, 55402 Minneapolis, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.12.2016
LEI549300WURUD6CKKI2491
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben10.02.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.01.2024
Nächste LEI-Erneuerung13.01.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

VP DISLOCATION FUND, L.P. diese Einheit
DISLOCATION LT, LLC Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)