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Water-Land Holdings I, LLC

Limited Liability Company · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 254900A2FTLYSFED6636
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Water-Land Holdings I, LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Liability Company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten). Water-Land Holdings I, LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 10. Februar 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer6992450
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O The Corporation Trust Company, Corporation Trust Center, 19801 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung51 Sawyer Road, 02453 Waltham, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.07.2018
LEI254900A2FTLYSFED6636
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.02.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Water-Land Holdings I, LLC diese Einheit
Water-Land Manufacturing & Supply, LLC Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)