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WEBB Invest B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Amsterdam, Niederlande · LEI 9845006B06BAA87F8369
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

WEBB Invest B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 37156102 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). WEBB Invest B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 12. August 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer37156102
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftNieuwezijds Voorburgwal 120, 1012SH Amsterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)03.11.2009
LEI9845006B06BAA87F8369
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.08.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung09.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

WEBB Invest B.V. diese Einheit
Caerus II B.V. Niederlande
WEBB Traders B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)