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WILLIAM KING LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · WEST BROMWICH, Vereinigtes Königreich · LEI 213800YQIESAWUR1HW57
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

WILLIAM KING LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 00498601 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). WILLIAM KING LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 14. Mai 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer00498601
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftATLAS CENTRE, UNION ROAD, B70 9DR WEST BROMWICH, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)17.08.1951
LEI213800YQIESAWUR1HW57
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben14.05.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

WILLIAM KING LIMITED diese Einheit
FIRSTEEL LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)