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WOJEWÓDZTWO DOLNOŚLĄSKIE

wspólnoty samorządowe · Wrocław, Polen · LEI 2594000UUHGOU4ZRAU98
LEI abgelaufenstaatliche StelleKonzernmutter

Kurzprofil

WOJEWÓDZTWO DOLNOŚLĄSKIE ist in Polen registriert und im Register „Krajowy rejestr urzędowy podmiotów gospodarki narodowej (REGON)“ unter der Nummer 931934644 eingetragen. Die Rechtsform ist wspólnoty samorządowe. WOJEWÓDZTWO DOLNOŚLĄSKIE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. Dezember 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 1. März 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 6. Dezember 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 6. Dezember 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformwspólnoty samorządowe
RegisterKrajowy rejestr urzędowy podmiotów gospodarki narodowej (REGON) · Website des Registers
Registernummer931934644
RegisterstelleGłówny Urząd Statystyczny
RechtsordnungPolen
SitzanschriftWrocław Wybrzeże Juliusza Słowackiego 12-14, 50-411 Wrocław, Polen
Kategoriestaatliche Stelle · Kommunalverwaltung
Statusaktiv
LEI2594000UUHGOU4ZRAU98
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben06.12.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert01.03.2022
Nächste LEI-Erneuerung06.12.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

WOJEWÓDZTWO DOLNOŚLĄSKIE diese Einheit
WROCŁAWSKA AGENCJA ROZWOJU REGIONALNEGO SPÓŁKA AKCYJNA Polen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)