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XR HOLDINGS LP

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300ZBITIFP025KY33
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

XR HOLDINGS LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). XR HOLDINGS LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 12 Tochtergesellschaften in 4 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 3. April 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer4748171
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung550 West Jackson Boulevard, 60661 Chicago, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.10.2009
LEI549300ZBITIFP025KY33
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.04.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung02.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

XR HOLDINGS LP diese Einheit
XR GROUP LLC Vereinigte Staaten
XR SERVICES LLC Vereinigte Staaten
XR Technologies LLC Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 12 Tochtergesellschaften in 4 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)