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YASH TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · INDORE, Indien · LEI 335800FWF5B5TJXVFB84
LEI aktiv

Kurzprofil

YASH TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U72200MP2002PTC015480 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 8. März 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 27. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU72200MP2002PTC015480
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift201-205 BANSI TRADE CENTRE 581/5 M.G. ROAD, 452001 INDORE, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.12.2002
LEI335800FWF5B5TJXVFB84
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben08.03.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert27.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung09.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

YASH TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED diese Einheit
AASEYA IT SERVICES PRIVATE LIMITED Indien abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.

Direkte Tochtergesellschaften (1)