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金道投資控股有限公司

私人股份有限公司 (有限公司) · KOWLOON, Hongkong · LEI 213800JVUUV3U1VP7D59
LEI abgelaufen

Kurzprofil

金道投資控股有限公司 ist in Hongkong registriert und im Register „公司註冊處“ unter der Nummer 51061437 eingetragen. Die Rechtsform ist 私人股份有限公司 (有限公司) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Hongkong). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 28. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. April 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 29. Oktober 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 29. Oktober 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsform私人股份有限公司 (有限公司)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Hongkong)
Register公司註冊處 · Website des Registers
Registernummer51061437
RegisterstelleCompanies Registry
RechtsordnungHongkong
SitzanschriftROOM 3110, BLOCK 6, THE GATEWAY, HARBOUR CITY, KOWLOON, Hongkong
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.08.2009
LEI213800JVUUV3U1VP7D59
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben28.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.04.2025
Nächste LEI-Erneuerung29.10.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

金道投資控股有限公司 diese Einheit
金道貴金屬有限公司 Hongkong abgelaufen
SVIP COMPANY LIMITED Britische Jungferninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)