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ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE

Europäische Aktiengesellschaft (SE) · Lemwerder, Deutschland · LEI 529900LPV0ORXGGNGX88
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 210774 eingetragen. Die Rechtsform ist Europäische Aktiengesellschaft (SE). ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. November 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformEuropäische Aktiengesellschaft (SE)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 210774
RegisterstelleAmtsgericht Oldenburg
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftAn der Fähre 2, 27809 Lemwerder, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.05.2015
LEI529900LPV0ORXGGNGX88
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.11.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE diese Einheit
A & R Special Vessels GmbH Deutschland
Explorer GmbH & Co. KG Deutschland abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)