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AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Herten, Deutschland · LEI 529900RP8CPET9US5L48
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mit beschränkter Haftung ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 5421 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mit beschränkter Haftung ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 15. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 5421
RegisterstelleAmtsgericht Recklinghausen
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftIm Emscherbruch 11, 45699 Herten, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.11.2005
LEI529900RP8CPET9US5L48
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung15.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mit beschränkter Haftung diese Einheit
RZR II Herten GmbH Deutschland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)