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AMPERRA

société par actions simplifiée (SAS) · COLOMBIER-SAUGNIEU, Frankreich · LEI 969500NCGTALZD123P47
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

AMPERRA ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 830804506 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). AMPERRA ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 5 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 31. Juli 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer830804506
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift160 RUE DE NORVEGE, AIRPARC - LYON SAINT EXUPERY AEROPORT, 69124 COLOMBIER-SAUGNIEU, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.06.2017
LEI969500NCGTALZD123P47
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.07.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

AMPERRA diese Einheit
GERARD PERRIER INDUSTRIE Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 5 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)