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ANCHOR INVEST 2 AS

Aksjeselskap (AS) · OSLO, Norwegen · LEI 5299004IPUJJD4IH0F18
LEI abgelaufen

Kurzprofil

ANCHOR INVEST 2 AS ist in Norwegen registriert und im Register „Unternehmensregister (Foretaksregisteret)“ unter der Nummer 996616622 eingetragen. Die Rechtsform ist Aksjeselskap (AS) – Kapitalgesellschaft (Norwegen). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 19. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 29. Dezember 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 29. Dezember 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 29. Dezember 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAksjeselskap (AS)
Kapitalgesellschaft (Norwegen)
RegisterUnternehmensregister (Foretaksregisteret) · Website des Registers
Registernummer996616622
RegisterstelleThe Brønnøysund Register Centre
RechtsordnungNorwegen
Sitzanschriftc/o NRP Procurator AS, Haakon VIIs gate 1, 0161 OSLO, Norwegen
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.02.2011
LEI5299004IPUJJD4IH0F18
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert29.12.2023
Nächste LEI-Erneuerung29.12.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANCHOR INVEST 2 AS diese Einheit
ENERGIVEKST II AS Norwegen abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)