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Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V.

eingetragener Verein (e.V.) · Köln, Deutschland · LEI 5299007X83A2FS3SM384
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V. ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer VR 5133 eingetragen. Die Rechtsform ist eingetragener Verein (e.V.). Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 21. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformeingetragener Verein (e.V.)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerVR 5133
RegisterstelleAmtsgericht Köln
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftRhonestraße 2a, 50765 Köln, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.08.1951
LEI5299007X83A2FS3SM384
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben21.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung26.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V. diese Einheit
AWO Der Sommerberg GmbH Deutschland
AWO GESA GmbH Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)