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AXFLOW AS

Aksjeselskap (AS) · Oslo, Norwegen · LEI 549300X11QUEQXMP1M68
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

AXFLOW AS ist in Norwegen registriert und im Register „Unternehmensregister (Foretaksregisteret)“ unter der Nummer 918 210 997 eingetragen. Die Rechtsform ist Aksjeselskap (AS) – Kapitalgesellschaft (Norwegen). AXFLOW AS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 19. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Dezember 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 15. Dezember 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 15. Dezember 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAksjeselskap (AS)
Kapitalgesellschaft (Norwegen)
RegisterUnternehmensregister (Foretaksregisteret) · Website des Registers
Registernummer918 210 997
RegisterstelleThe Brønnøysund Register Centre
RechtsordnungNorwegen
SitzanschriftLilleakerveien 10, 0283 Oslo, Norwegen
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.05.1967
LEI549300X11QUEQXMP1M68
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.12.2024
Nächste LEI-Erneuerung15.12.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

AXFLOW AS diese Einheit
PROCESS PARTNER AS Norwegen abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)