ENDEFR
Startseite › Frankreich › BARBERINE

BARBERINE

Société à responsabilité limitée (sans autre indication) · LE MESNIL-SAINT-DENIS, Frankreich · LEI 969500LFAGMROKK5R988
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BARBERINE ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 448917591 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (sans autre indication) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich). BARBERINE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 28. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété à responsabilité limitée (sans autre indication)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer448917591
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift10 RUE DESCARTES, 78320 LE MESNIL-SAINT-DENIS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.05.2003
LEI969500LFAGMROKK5R988
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BARBERINE diese Einheit
SCI MONTROC Frankreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)