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BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.

eingetragener Verein (e.V.) · Berlin, Deutschland · LEI 391200SLPBDC45RCFY43
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer VR 356 eingetragen. Die Rechtsform ist eingetragener Verein (e.V.). BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. November 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformeingetragener Verein (e.V.)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerVR 356
RegisterstelleAmtsgericht Berlin-Charlottenburg
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftLentzeallee 107, 14195 Berlin, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.11.1897
LEI391200SLPBDC45RCFY43
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.11.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. diese Einheit
Domus Steuerberatungs-AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)