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Be-Ge Företagen Aktiebolag

Aktiebolag (AB) · Oskarshamn, Schweden · LEI 5493004J4SKUFTKSWF03
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Be-Ge Företagen Aktiebolag ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 556377-8298 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Be-Ge Företagen Aktiebolag ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 11. März 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. März 2016 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. März 2016 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer556377-8298
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBox 912, 572 29 Oskarshamn, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493004J4SKUFTKSWF03
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben11.03.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung08.03.2016
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Be-Ge Företagen Aktiebolag diese Einheit
Be-Ge Plåtindustri AB Schweden abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)