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BEAVER CREEK

Société à responsabilité limitée (sans autre indication) · PARIS, Frankreich · LEI 969500YDW9KYTPGWY450
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BEAVER CREEK ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 528146483 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (sans autre indication) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich). BEAVER CREEK ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 2. Juni 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. Oktober 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété à responsabilité limitée (sans autre indication)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer528146483
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift39 AVENUE GEORGE V, 75008 PARIS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.10.2010
LEI969500YDW9KYTPGWY450
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben02.06.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BEAVER CREEK diese Einheit
BEAVER CREEK FAMILY Frankreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)