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BJERGSTED INVEST AS

Aksjeselskap (AS) · STAVANGER, Norwegen · LEI 984500C89AEE7B4N9765
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

BJERGSTED INVEST AS ist in Norwegen registriert und im Register „Unternehmensregister (Foretaksregisteret)“ unter der Nummer 920 045 863 eingetragen. Die Rechtsform ist Aksjeselskap (AS) – Kapitalgesellschaft (Norwegen). BJERGSTED INVEST AS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 15. Februar 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Februar 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 15. Februar 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 15. Februar 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAksjeselskap (AS)
Kapitalgesellschaft (Norwegen)
RegisterUnternehmensregister (Foretaksregisteret) · Website des Registers
Registernummer920 045 863
RegisterstelleThe Brønnøysund Register Centre
RechtsordnungNorwegen
SitzanschriftKlubbgata 1, 4013 STAVANGER, Norwegen
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.10.2017
LEI984500C89AEE7B4N9765
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben15.02.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.02.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BJERGSTED INVEST AS diese Einheit
INEO EIENDOM AS Norwegen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)