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Bolagsgruppen Lotorp AB

Aktiebolag (AB) · Stockholm, Schweden · LEI 54930049INH86VRGLZ43
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Bolagsgruppen Lotorp AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 556669-0599 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Bolagsgruppen Lotorp AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 8. Juli 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. Juli 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. Juli 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer556669-0599
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBox 7198, 103 88 Stockholm, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI54930049INH86VRGLZ43
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben08.07.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung08.07.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Bolagsgruppen Lotorp AB diese Einheit
EUROGRATE S.R.L. Italien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)