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Borglin och Karlsson Förvaltning AB

Aktiebolag (AB) · Halmstad, Schweden · LEI 636700IB3V77P41BXZ13
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Borglin och Karlsson Förvaltning AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 556958-8444 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Borglin och Karlsson Förvaltning AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 10. April 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 10. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer556958-8444
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftC/O Mäklarhuset, Köpmansgatan 10, 302 42 Halmstad, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)17.01.2014
LEI636700IB3V77P41BXZ13
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.04.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung10.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Borglin och Karlsson Förvaltning AB diese Einheit
Borglin och Karlsson Förmedling AB Schweden

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)