ENDEFR
Startseite › Deutschland › Bürkert Stiftungsbeteiligungs - GmbH

Bürkert Stiftungsbeteiligungs - GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Ingelfingen, Deutschland · LEI 529900JIVF8H97TERH81
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Bürkert Stiftungsbeteiligungs - GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 590444 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bürkert Stiftungsbeteiligungs - GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 17. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 590444
RegisterstelleAmtsgericht Stuttgart
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftChr.-Bürkert-Str. 13-17, 74653 Ingelfingen, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.07.1992
LEI529900JIVF8H97TERH81
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Bürkert Stiftungsbeteiligungs - GmbH diese Einheit
Christian Bürkert Familienbeteiligungs-GmbH & Co.KG Deutschland
Christian Bürkert GmbH & Co. KG Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)