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BVV Bahntechnik GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Bochum, Deutschland · LEI 529900U5W9AB5ATL8H71
LEI abgelaufen

Kurzprofil

BVV Bahntechnik GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 15889 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 27. Januar 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Februar 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 15. Februar 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 15. Februar 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 15889
RegisterstelleAmtsgericht Bochum
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftAlleestr. 70, 44793 Bochum, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI529900U5W9AB5ATL8H71
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben27.01.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.02.2022
Nächste LEI-Erneuerung15.02.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BVV Bahntechnik GmbH diese Einheit
Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH Deutschland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.

Direkte Tochtergesellschaften (1)