ENDEFR
Startseite › Frankreich › CAIS PREVOYANCE CADRE ENTREPRISE AGRICOL

CAIS PREVOYANCE CADRE ENTREPRISE AGRICOL

Institution de retraite complémentaire · PARIS, Frankreich · LEI 969500J7RXO9D1MGJI70
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CAIS PREVOYANCE CADRE ENTREPRISE AGRICOL ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 784411134 eingetragen. Die Rechtsform ist Institution de retraite complémentaire. CAIS PREVOYANCE CADRE ENTREPRISE AGRICOL ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 26. Juni 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 27. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformInstitution de retraite complémentaire
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer784411134
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift21 RUE DE LA BIENFAISANCE, 75008 PARIS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1900
LEI969500J7RXO9D1MGJI70
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.06.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung27.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CAIS PREVOYANCE CADRE ENTREPRISE AGRICOL diese Einheit
CPCEA RETRAITE SUPPLEMENTAIRE Frankreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)