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Collaboration Betters The World

Société anonyme (SA) · Luxembourg, Luxemburg · LEI 8755007SAG8EYLA3MA41
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Collaboration Betters The World ist in Luxemburg registriert und im Register „Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)“ unter der Nummer B178324 eingetragen. Die Rechtsform ist Société anonyme (SA) – Aktiengesellschaft (Luxemburg). Collaboration Betters The World ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. Februar 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété anonyme (SA)
Aktiengesellschaft (Luxemburg)
RegisterHandels- und Gesellschaftsregister (RCS) · Website des Registers
RegisternummerB178324
RegisterstelleLuxembourg Business Registers
RechtsordnungLuxemburg
Sitzanschrift63, rue de Rollingergrund, 2440 Luxembourg, Luxemburg
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)03.07.2013
LEI8755007SAG8EYLA3MA41
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.02.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung03.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Collaboration Betters The World diese Einheit
Collaboration Betters The World Belgien abgelaufen
Positive Thinking Company Solutions Belgien abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)