ENDEFR
Startseite › Frankreich › COMPTOIR AGRICOLE ACHAT VENTE

COMPTOIR AGRICOLE ACHAT VENTE

Société coopérative agricole · HOCHFELDEN, Frankreich · LEI 969500ZKIKYT9MM9SK56
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

COMPTOIR AGRICOLE ACHAT VENTE ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 775640865 eingetragen. Die Rechtsform ist Société coopérative agricole. COMPTOIR AGRICOLE ACHAT VENTE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 21. April 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété coopérative agricole
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer775640865
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift35 RTE DE STRASBOURG, 67270 HOCHFELDEN, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1900
LEI969500ZKIKYT9MM9SK56
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben21.04.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

COMPTOIR AGRICOLE ACHAT VENTE diese Einheit
EUREPI Frankreich
GUSTAVE MULLER Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)