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CPE BØNESSKOGEN HOLDING AS

Aksjeselskap (AS) · Bønes, Norwegen · LEI 549300C8TCZ6VUIKEV90
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

CPE BØNESSKOGEN HOLDING AS ist in Norwegen registriert und im Register „Unternehmensregister (Foretaksregisteret)“ unter der Nummer 989 214 853 eingetragen. Die Rechtsform ist Aksjeselskap (AS) – Kapitalgesellschaft (Norwegen). CPE BØNESSKOGEN HOLDING AS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 19. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 17. Dezember 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 17. Dezember 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAksjeselskap (AS)
Kapitalgesellschaft (Norwegen)
RegisterUnternehmensregister (Foretaksregisteret) · Website des Registers
Registernummer989 214 853
RegisterstelleThe Brønnøysund Register Centre
RechtsordnungNorwegen
SitzanschriftBønesskogen 30, 5154 Bønes, Norwegen
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300C8TCZ6VUIKEV90
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung17.12.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CPE BØNESSKOGEN HOLDING AS diese Einheit
BØNESSKOGEN 30 AS Norwegen abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)