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DALARNAS TRAFIKSÄKERHETSFÖRBUND

Ideell förening (som bedriver näringsverksamhet) (I) · Falun, Schweden · LEI 5493004KKDRQKML89252
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

DALARNAS TRAFIKSÄKERHETSFÖRBUND ist in Schweden registriert. Die Rechtsform ist Ideell förening (som bedriver näringsverksamhet) (I). DALARNAS TRAFIKSÄKERHETSFÖRBUND ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 14. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 16. März 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 16. März 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformIdeell förening (som bedriver näringsverksamhet) (I)
Register · Website des Registers
Registernummer883200-5204
RegisterstelleSkatteverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBox 257, 791 26 Falun, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493004KKDRQKML89252
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben14.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung16.03.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DALARNAS TRAFIKSÄKERHETSFÖRBUND diese Einheit
Säker Trafik Dalarna AB Schweden abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)