FAVOTTE CONSULTING
Kurzprofil
FAVOTTE CONSULTING ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 511718371 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (sans autre indication) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich). FAVOTTE CONSULTING ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 2. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. Mai 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 16. März 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 16. März 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | Société à responsabilité limitée (sans autre indication) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich) |
|---|---|
| Register | Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers |
| Registernummer | 511718371 |
| Registerstelle | Institut National de la Statistique et des Études Économiques |
| Rechtsordnung | Frankreich |
| Sitzanschrift | 4 RUE SAINT-FLORENTIN, 75001 PARIS, Frankreich |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 02.03.2009 |
| LEI | 969500Y624TCHF10AV27 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 02.03.2018 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 22.05.2024 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 16.03.2019 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.