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FLABEG Automotive Glass Group GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Nürnberg, Deutschland · LEI 529900CLYHPW4Y3XFH65
LEI abgelaufen

Kurzprofil

FLABEG Automotive Glass Group GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 38411 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 30. November 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Januar 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 20. Januar 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 20. Januar 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 38411
RegisterstelleAmtsgericht Nürnberg
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftWaldaustraße 13, 90441 Nürnberg, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.12.2020
LEI529900CLYHPW4Y3XFH65
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben30.11.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.01.2024
Nächste LEI-Erneuerung20.01.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FLABEG Automotive Glass Group GmbH diese Einheit
FLABEG Automotive Germany GmbH Deutschland abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)