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Flower Infrastructure Technologies AB

Aktiebolag (AB) · STOCKHOLM, Schweden · LEI 894500M4SRR8SAMD1154
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Flower Infrastructure Technologies AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 5592575558 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Flower Infrastructure Technologies AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 18. April 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer5592575558
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftSöder Mälarstrand 21, 118 20 STOCKHOLM, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.05.2020
LEI894500M4SRR8SAMD1154
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.04.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Flower Infrastructure Technologies AB diese Einheit
Flower Infrastructure Technologies Midco AB (publ) Schweden

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)