ENDEFR
Startseite › Schweden › Folksam Ömsesidig Livförsäkring

Folksam Ömsesidig Livförsäkring

Ömsesidigt försäkringsbolag (OFB) · Stockholm, Schweden · LEI 549300R930V9XXBC0H73
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Folksam Ömsesidig Livförsäkring ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 502006-1585 eingetragen. Die Rechtsform ist Ömsesidigt försäkringsbolag (OFB). Folksam Ömsesidig Livförsäkring ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 5 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 15. Januar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformÖmsesidigt försäkringsbolag (OFB)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer502006-1585
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBohusgatan 14, 106 60 Stockholm, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.05.1915
LEI549300R930V9XXBC0H73
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.01.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung09.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Folksam Ömsesidig Livförsäkring diese Einheit
FOLKSAM FONDFÖRSÄKRINGSAB (PUBL) Schweden
Folksam LO Tjänstepension AB (publ) Schweden
Folksam Tjänstepension AB Schweden
KPA AB Schweden
Gesamte Gruppe ansehen: 5 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (4)