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Georg Thalhofer OHG

Offene Handelsgesellschaft (OHG) · Deisenhausen, Deutschland · LEI 5299009VTXAZCQ040053
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Georg Thalhofer OHG ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRA 4057 eingetragen. Die Rechtsform ist Offene Handelsgesellschaft (OHG). Georg Thalhofer OHG ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. Juni 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Juni 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 24. Juni 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 24. Juni 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformOffene Handelsgesellschaft (OHG)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRA 4057
RegisterstelleAmtsgericht Memmingen
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftSchildbachstr. 10, 86489 Deisenhausen, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5299009VTXAZCQ040053
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben24.06.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.06.2022
Nächste LEI-Erneuerung24.06.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Georg Thalhofer OHG diese Einheit
Discher GmbH Deutschland abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)