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Grenlunden AB

Aktiebolag (AB) · Malmö, Schweden · LEI 549300L2IV6UXGGANM46
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Grenlunden AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 559186-2742 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Grenlunden AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 27. Dezember 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 19. Dezember 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 19. Dezember 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer559186-2742
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBox 4042, 203 11 Malmö, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300L2IV6UXGGANM46
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben27.12.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung19.12.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Grenlunden AB diese Einheit
Grenlunden CEVI AB Schweden
Grenlunden Q AB Schweden abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)