GROUPEMENT DES CARTES BANCAIRES
Kurzprofil
GROUPEMENT DES CARTES BANCAIRES ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 331302794 eingetragen. Die Rechtsform ist Groupement d'intérêt économique (GIE). GROUPEMENT DES CARTES BANCAIRES ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 28. Oktober 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. Mai 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 18. November 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 18. November 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | Groupement d'intérêt économique (GIE) |
|---|---|
| Register | Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers |
| Registernummer | 331302794 |
| Registerstelle | Institut National de la Statistique et des Études Économiques |
| Rechtsordnung | Frankreich |
| Sitzanschrift | 151B RUE SAINT-HONORE, 75001 PARIS, Frankreich |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 01.12.1984 |
| LEI | 9695001OCCON57B45V11 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 28.10.2021 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 22.05.2024 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 18.11.2022 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.