ENDEFR
Startseite › Deutschland › Hama Hamaphot Hanke & Thomas GmbH & Co KG

Hama Hamaphot Hanke & Thomas GmbH & Co KG

Kommanditgesellschaft (KG) · Monheim, Deutschland · LEI 529900XNBGG1KZYRKC61
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Hama Hamaphot Hanke & Thomas GmbH & Co KG ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRA 1220 eingetragen. Die Rechtsform ist Kommanditgesellschaft (KG). Hama Hamaphot Hanke & Thomas GmbH & Co KG ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 1. Juli 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 1. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformKommanditgesellschaft (KG)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRA 1220
RegisterstelleAmtsgericht Augsburg
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftDresdner Straße 9, 86653 Monheim, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.10.1947
LEI529900XNBGG1KZYRKC61
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.07.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung01.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Hama Hamaphot Hanke & Thomas GmbH & Co KG diese Einheit
HAMA Belgien abgelaufen
HAMA spol. s r.o. Tschechien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)