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Hammerwerk Fridingen GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Fridingen an der Donau, Deutschland · LEI 529900215ZIG6YL7RQ13
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Hammerwerk Fridingen GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 451355 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hammerwerk Fridingen GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 12. Oktober 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. September 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 25. Oktober 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 451355
RegisterstelleAmtsgericht Stuttgart
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftDr.-Werner-Esser-Straße 1, 78567 Fridingen an der Donau, Deutschland
Anschrift der HauptverwaltungDr.-Werner-Esser-Str. 1, 78567 Fridingen an der Donau, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)03.05.2005
LEI529900215ZIG6YL7RQ13
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.10.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert22.09.2025
Nächste LEI-Erneuerung25.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Hammerwerk Fridingen GmbH diese Einheit
HF-Bearbeitungstechnik GmbH Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)