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HOLDING DEANTUS

Société à responsabilité limitée (sans autre indication) · AZINCOURT, Frankreich · LEI 969500ZFTP8D1228FL02
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HOLDING DEANTUS ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 504128430 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (sans autre indication) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich). HOLDING DEANTUS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété à responsabilité limitée (sans autre indication)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer504128430
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
SitzanschriftHAMEAU DE SENECOVILLE, 62310 AZINCOURT, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.04.2008
LEI969500ZFTP8D1228FL02
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HOLDING DEANTUS diese Einheit
BOULET Frankreich abgelaufen
BOULET METAL Frankreich abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)