ENDEFR
Startseite › Deutschland › Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft

Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft (KG) · Offenburg, Deutschland · LEI 529900SVO8HV5LVGDC03
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRA 471250 eingetragen. Die Rechtsform ist Kommanditgesellschaft (KG). Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 13 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 9. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformKommanditgesellschaft (KG)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRA 471250
RegisterstelleAmtsgericht Freiburg
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftHauptstraße 130, 77652 Offenburg, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.01.1980
LEI529900SVO8HV5LVGDC03
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung09.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft diese Einheit
Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung Deutschland
DLD Ventures GmbH Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 13 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)