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INDUSTRIE DISTRIBUTION SERVICE

société par actions simplifiée (SAS) · RONCQ, Frankreich · LEI 9695003GL6EJGB3MIT90
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

INDUSTRIE DISTRIBUTION SERVICE ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 432952430 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). INDUSTRIE DISTRIBUTION SERVICE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 2. Dezember 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer432952430
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift45 AVENUE DE L'EUROPE, PARC EUROCIT, 59223 RONCQ, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.09.2000
LEI9695003GL6EJGB3MIT90
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben02.12.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

INDUSTRIE DISTRIBUTION SERVICE diese Einheit
IDS - PRINDIS Frankreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)