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INGEROP

société par actions simplifiée (SAS) · RUEIL MALMAISON, Frankreich · LEI 969500RZRTKTMC8PIT58
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

INGEROP ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 484982012 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). INGEROP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 23. August 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 10. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer484982012
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift18 RUE DES DEUX GARES, 92500 RUEIL MALMAISON, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)25.10.2005
LEI969500RZRTKTMC8PIT58
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.08.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung10.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

INGEROP diese Einheit
INGEROP CONSEIL ET INGENIERIE (ICI) Frankreich
INGEROP ENGINEERING Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)